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Berechnungsart:  Vorsorgebetrag  1200 €  Vorsorgebetrag   € 
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 im Vorjahr: 
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Eigenleistung  1025 €  Eigenleistung   € 
Jahresbruttolohn Ihres 
Partners im Vorjahr: 
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Anzahl Kinder :     Steuerentlastung*  205 €  Steuerentlastung*  0 € 
davon ¹ 
ab 2008 geboren 
eff. Kostenanteil  820 €  eff. Kostenanteil  0 € 

Kinderzulage(n): 

       

 Berufseinsteigerbonus? 
(200 € einmalig für 
unter 25-Jährige)
 

Der Staat 
übernimmt an 
 Altersversorgung 
380 € 

Der Staat 
 übernimmt an 
 Altersversorgung 

0 € 

Berufseinsteigerbonus  für 

Entspricht 
Förderquote von 
(so viel zahlt der Staat 
an Ihrer Riesterrente) 

32 % 

Entspricht 
Förderquote von 
(so viel zahlt der Staat 
an Ihrer Riesterrente) 

% 

 


Ihr Ergebnis monatlich

Ergebnis Partner monatlich

Vorsorgebetrag  100,00 € 

Vorsorgebetrag 

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Sparbeitrag Partner
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Ihr eff. Kostenanteil 

68,32 € 

Ihr eff. Kostenanteil 

0,00 € 

* Die hier ausgewiesene Steuerersparnis stellt nicht Ihre exakte Steuererstattung dar. Für die näherungsweise Ermittlung der Steuerersparnis wurden verschiedene Annahmen getroffen (z.B. Zusammenveranlagung bei Verheirateten, pauschaler Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc.), da Ihre individuelle Steuersituation nicht vollständig berücksichtigt werden kann. Wenn Ihr Ehepartner keinen Riestervertrag abschließt, können sich die angegebenen Werte verändern. Die genannte Steuerersparnis hat daher lediglich beispielhaften Charakter. Rechtliche Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Verbindliche Auskunft erteilt Ihnen ein/e Steuerberater/in.

¹ Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 € erhöht. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es hingegen bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 €.

Beispiel 2024: [Arbeitnehmer, ledig]

Um eine maximale Förderung zu erhalten, müssen für die eigene Altersvorsorge mindestens 4% bis maximal 2100 € vom Einkommen investiert werden. Bei einem Jahresbruttolohn von 30000 € sind dies 1200 € jährlich. Die maximale Zulage beträgt dann 175 €. Wenn weniger eingezahlt wird, verringert sich die Zulage entsprechend.
Da bei Geringverdienern die Zulagen höher als der Beitrag sein können, ist ein Mindestbetrag von 60 € als jährliche Eigenleistung notwendig.
Die Ausgaben für die Altersvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Daraus entsteht eine Steuerentlastung von 226 €. Eigenleistung (1046 €) abzüglich Steuerentlastung (226 €) ergibt eine jährliche tatsächliche Investition von 820 €.
Der Staat übernimmt de facto 32 % der Kosten Ihres Riester-Bausparvertrages (Förderquote).

  • Die angezeigten Zulagen und Vertragssimulationen wurden am 21.11.2024 ermittelt und sind unverbindlich.
  • Die maximale Gewährung der Zulagen ist von den jährlichen förderberechtigten Einzahlungen und der Bewilligung durch die ZfA (Zentralstelle für Altersvorsorge) abhängig.
  • Nicht begünstigte Personen für die staatliche Förderung sind: freiwillig Rentenversicherte, geringfügig entlohnt Beschäftigte, Pflichtversicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und in einigen Ländern auch (Bau-)Ingenieure und Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen.
  • Die Kinder werden in der Simulation bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt. Die Zulage je Kind wird gezahlt, wenn für das Kind im Kalenderjahr mindestens für einen Monat Kindergeld bezogen wurde.
  • Bei Darlehensinanspruchnahme sind die reinen Tilgungsbeiträge ebenso als förderfähige Leistungen zur Erlangung der Zulage anerkannt.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden nicht als förderfähige Einzahlungen anerkannt und müssen in einem separaten Vertrag für Ledige/Verheiratete fließen.
  • Förderfähige Einzahlungen bis maximal 2.100 EURO können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Durch diese Steuerfreiheit in der Ansparphase bis zum Renteneintritt unterliegt dieser Vertrag der nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase. In der Regel haben Sie in der Rentenphase einen individuellen niedrigeren Steuersatz, dass es nur zur geringen bzw. keiner Besteuerung kommt.
  • Der Antragssteller ist in der Pflicht, das mögliche Bauspardarlehen bis zum 68. Lebensjahr endgetilgt zu haben.


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