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¹ Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 €
erhöht. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es hingegen bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185
€.
Beispiel 2024: [Arbeitnehmer, ledig]
Um eine maximale Förderung zu erhalten, müssen für die eigene
Altersvorsorge mindestens 4% bis maximal 2100
€ vom Einkommen investiert werden.
Bei einem Jahresbruttolohn von 30000 € sind dies 1200 € jährlich.
Die maximale Zulage beträgt dann 175 €. Wenn weniger eingezahlt wird,
verringert sich die Zulage entsprechend.
Da bei Geringverdienern die Zulagen höher als der Beitrag sein können, ist ein
Mindestbetrag von 60
€ als jährliche Eigenleistung notwendig.
Die Ausgaben für die Altersvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich
geltend gemacht werden. Daraus entsteht eine Steuerentlastung von 226 €.
Eigenleistung (1046 €) abzüglich Steuerentlastung (226 €) ergibt eine
jährliche tatsächliche Investition von 820 €.
Der Staat übernimmt de facto 32 % der Kosten Ihres Riester-Bausparvertrages
(Förderquote).
- Die angezeigten Zulagen und
Vertragssimulationen wurden am 21.11.2024 ermittelt und sind unverbindlich.
- Die maximale Gewährung der
Zulagen ist von den jährlichen förderberechtigten Einzahlungen und der
Bewilligung durch die ZfA (Zentralstelle für Altersvorsorge) abhängig.
- Nicht begünstigte Personen
für die staatliche Förderung sind: freiwillig Rentenversicherte, geringfügig
entlohnt Beschäftigte, Pflichtversicherte berufsständischer
Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker,
Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
in einigen Ländern auch (Bau-)Ingenieure und Selbstständige, die nicht der
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen.
- Die Kinder werden in der
Simulation bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt. Die Zulage je Kind wird
gezahlt, wenn für das Kind im Kalenderjahr mindestens für einen Monat
Kindergeld bezogen wurde.
- Bei Darlehensinanspruchnahme
sind die reinen Tilgungsbeiträge ebenso als förderfähige Leistungen zur
Erlangung der Zulage anerkannt.
- Vermögenswirksame
Leistungen (VL) werden nicht als förderfähige Einzahlungen anerkannt und müssen
in einem separaten Vertrag für Ledige/Verheiratete fließen.
- Förderfähige Einzahlungen
bis maximal 2.100 EURO können in der Einkommensteuererklärung als
Sonderausgaben berücksichtigt werden. Durch diese Steuerfreiheit in der
Ansparphase bis zum Renteneintritt unterliegt dieser Vertrag der
nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase. In der Regel haben Sie in der
Rentenphase einen individuellen niedrigeren Steuersatz, dass es nur zur
geringen bzw. keiner Besteuerung kommt.
- Der Antragssteller ist in
der Pflicht, das mögliche Bauspardarlehen bis zum 68. Lebensjahr endgetilgt
zu haben.
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