Wohn-Riester, Wohnriester, Wohn Riester, Riesterbausparen, Riester-Bausparen, Riester-Bausparkassen, Riester-Bausparvertrag, Bausparverträge im Test und Vergleich, Riester
Riesterrenten
müssen im Rentenalter voll versteuert werden. Auch Riestersparer, die
Förderung für Ihr Eigenheim erhalten haben, müssen die erhaltenen
Vorteile versteuern. Hierzu werden alle geförderten Einzahlungen auf
einem Wohnförderkonto erfasst und mit einem fiktiven Zins von 2 %
jährlich verzinst.
Entweder der Riestersparer versteuert ab Rentenbeginn den gesamten
Kontostand in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder er zahlt
die Steuer zu Rentenbeginn auf einmal. Er muss dann nur 70 % des
Wohnförderkontos versteuern.
Geförderte Einzahlungen
(jährlich)
EURO
Anzahl
der Einzahlungen
Jahre
Jahre
von Beginn der Einzahlungen bis Rentenbeginn
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