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Riester-Bausparen - Besteuerung im Alter mittels Wohnförderkonto
  Riesterrenten müssen im Rentenalter voll versteuert werden. Auch Riestersparer, die Förderung für Ihr Eigenheim erhalten haben, müssen die erhaltenen Vorteile versteuern. Hierzu werden alle geförderten Einzahlungen auf einem Wohnförderkonto erfasst und mit einem fiktiven Zins von 2 % jährlich verzinst.
Entweder der Riestersparer versteuert ab Rentenbeginn den gesamten Kontostand in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder er zahlt die Steuer zu Rentenbeginn auf einmal. Er muss dann nur 70 % des Wohnförderkontos versteuern.
Geförderte Einzahlungen (jährlich) EURO
Anzahl der Einzahlungen Jahre
Jahre von Beginn der Einzahlungen bis Rentenbeginn
Jahre
Steuersatz bei Rentenbezug %
 
 


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