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Haben
Mini-Jobber Anspruch auf Riester-Förderung?
- Bis 31.12.2012:
Nein.
Wenn der Mini-Jobber den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen
Rentenversicherungsbeitrag auf den vollen Beitragssatz aufstockt,
erhält er Riester-Förderung.
- Ab 01.01.2013:
Ja.
Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, werden
versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Erhöht der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in einem bereits
bestehenden Minijob nach dem 31. Dezember 2012 auf regelmäßig mehr
als 400 Euro, aber nicht mehr als 450 Euro, handelt es sich von diesem
Zeitpunkt an um einen rentenversicherungspflichtigen Minijob nach
neuem Recht.
(siehe auch www.minijobzentrale.de)
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